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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 13 AS 72/18 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2018 - L 13 AS 72/18 B ER (https://dejure.org/2018,87700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - L 13 AS 72/18 B ER (https://dejure.org/2018,87700)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 18.04.2018 - S 32 AS 106/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 13 AS 72/18 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 13 AS 89/18
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 15 AS 199/19 Selbst wenn der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend auszulegen ist, dass sie die Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahmen von Lagerungskosten über mehrere Monate hinweg begehrt, ergibt sich, da im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Beseitigung einer gegenwärtigen Notlage entsprechend der Regelung des § 41 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB II vorläufig Leistungen für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gewährt werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 31. Mai 2019 - L 15 AS 93/19 B ER - und vom 24. Mai 2018 - L 13 AS 72/18 B ER), lediglich ein streitiger Gesamtbetrag von 489 EUR (6 x 58, 50 EUR + 24 EUR + 90 EUR).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 13 AS 89/18 Gegen den in der Sache, d. h. hinsichtlich des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergangenen Beschluss des Sozialgerichts ist eine Beschwerdemöglichkeit nicht gegeben, wie sich aus dem zum Az. L 13 AS 72/18 B ER ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tag ergibt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19 Der Senat hält allerdings an seiner ständigen Rechtsprechung fest (so bereits Beschluss vom 24. Mai 2018 - L 13 AS 72/18 B ER), dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten in Betracht kommt.